Förderungen

Die Österreichische Medienakademie ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter. Dieses Testat bescheinigt der Österreichischen Medienakademie die qualitätsvolle Arbeit unter erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten, die anhand der Ö-Cert-Kriterien nachgewiesen werden können.  

Förderungen für Angebote der Österreichischen Medienakademie können bei folgenden Einrichtungen beantragt werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Österreichweite Förderungen

› Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS – Arbeitsmarktservice Österreich)
Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Weiterbildung u.a. von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Pflichtschulabschluss bzw. über 45 Jahren und Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern. Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden, wobei pro Kurstag maximal zehn Kursstunden anerkannt werden. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten bei mindestens 24 Kursstunden, im Fokus stehen u.a. Basiskompetenzen wie Deutschkenntnisse.

› Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (AMS – Arbeitsmarktservice Österreich)
Das Arbeitsmarktservice fördert Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden. Die Höhe der Unterstützung entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.

› Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungskarenz (AMS – Arbeitsmarktservice Österreich)
Mit der Bildungskarenz erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während einer beruflichen Bildungsmaßnahme von mindestens 2 Monaten ein Weiterbildungsgeld in Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

› Weiterbildungsgeld im Rahmen der Bildungsteilzeit (AMS – Arbeitsmarktservice Österreich)
Bei der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit um mindestens 25 % bzw. maximal 50 % und nehmen an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) teil. Sie können die Bildungsteilzeit je nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber 4-24 Monate in Anspruch nehmen.

› Förderung für private Rundfunksender: Privatrundfunkfonds (RTR – Rundfunk und Telekom Regulierung)
Die Fördermittel dienen der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Privatrundfunkveranstaltern kann die Refundierung der Teilnahmegebühren aus dem Privatrundfunkfonds beantragt werden. Antragsberechtigt sind Rundfunkveranstalter, deren Programme einer Zulassung oder Anzeige iSd AMD-G oder PrR-G bedürfen.

› Förderung für nichtkommerzielle private Rundfunksender: Nichtkommerzieller Rundfunksfond (RTR – Rundfunk und Telekom Regulierung)
Die Fördermittel dienen der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von nichtkommerziellen privaten Rundfunkbetreibern kann die Refundierung der Teilnahmegebühren aus dem Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks beantragt werden. Antragsberechtigt sind nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, deren Programme einer Zulassung oder Anzeige iSd AMD-G oder PrR-G bedürfen.

› „Skills Schecks“ der österreichischen Förderagentur für wirtschaftsnahe Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG)
Ziel ist es, durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen (ökologischen), digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden. Die Förderung ist eine De-Minimis-Förderung.

› Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Finanzamt)
Beim Finanzamt können Kurskosten, Fahrtspesen, Nächtigung im Rahmen der Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmerveranlagung (Werbungskosten) geltend gemacht werden, wenn keine anderen Förderungen in Anspruch genommen wurden.

Eine Übersicht zu Bildungsförderungen in Österreich finden Sie hier:
› Bildungsförderungsdatenbank Österreich (WKÖ – Wirtschaftskammer Österreich)
› Datenbank zur Weiterbildungsförderung in der Erwachsenenbildung (BMBWF – Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Burgenland

› Qualifikationsförderungszuschuss Burgenland (Land Burgenland)
Die Bildungsmaßnahme dient der arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von burgenländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienerinnen und -dienern sowie Männern und Frauen in Karenz mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die sich weiterbilden oder den Beruf wechseln möchten und die keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten. Zuschüsse werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und nach Art des Förderungsfalles vergeben.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Niederösterreich

› NÖ Weiterbildungsscheck (Land Niederösterreich)
Die Förderung können berufstätige Personen, die maximal einen Pflichtschulabschluss haben, sowie Personen, die höhere ausländische Bildungsabschlüsse haben, in Österreich aber als Hilfskräfte arbeiten, beantragen. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden. Die Förderung beläuft sich auf max. 90 % bzw. auf eine max. Förderhöhe von 3.000 Euro der Aus- oder Weiterbildungskosten. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat jeweils einen Selbstbehalt von mind. 10 % und allfällige, den genannten Maximalbetrag übersteigende Kosten zu tragen.

NÖ Bildungsförderung NEU (Land Niederösterreich)
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. (Quelle: www.noe.gv.at)

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Oberösterreich

› Bildungsgeld (Land Oberösterreich)
Mit dem Bildungsgeld werden berufsorientierte Aus- oder Weiterbildungen mit bis zu 60 % der Kurskosten gefördert. Zum Förderkreis zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Selbstständige oder Kleinunternehmerinnen und -unternehmer mit max. fünf Beschäftigten. Voraussetzungen ist der Hauptwohnsitz in Oberösterreich und Matura als höchster Bildungsabschluss.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Salzburg

› Salzburger Bildungsscheck (Land Salzburg)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Salzburg leben und eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung oder Umschulung anstreben, können sich um einer Kostenübernahme von bis zu 50 % mittels des Bildungsschecks bewerben. Die Förderaktion dient zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns den Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Tirol

› Bildungsgeld Update (Land Tirol)
Das Land Tirol fördert unter bestimmten Bedingungen berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitssuchende und Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten. Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wien

› Digi-Winner (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Mit dem Digi-Winner gibt es bis zu 5.000 Euro Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und AK-Mitglied sind. Je nach Einkommen liegt die Förderhöhe zwischen 40-80 % der Kurskosten. Falls Ihr Arbeitsplatz außerhalb Wiens liegt oder Sie zurzeit arbeitslos sind, können Sie max. 2.500 Euro Förderung vom waff erhalten.
Wichtig: Die Beantragung des Digi-Winner ist nur bei Lehrgängen möglich, für die er explizit genehmigt wurde. Achten Sie bitte auf diesen Hinweis in unseren Kursangeboten. Sollten Sie Fragen haben oder einen Kostenvoranschlag benötigen, wenden Sie sich gerne an ÖMA-Geschäftsführer Nikolaus Koller (nkoller@oema.at).

› Bildungskonto (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Mit dem Bildungskonto werden arbeitsuchende und beschäftigte Wienerinnen und Wiener bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt. Gefördert werden bis zu 50 % der Kurskosten (maximal 300 Euro) und die Unterstützung ist davon abhängig, ob Sie berufstätig oder arbeitslos sind. Wenn Sie berufstätig sind, ist auch die Höhe des Gehalts entscheidend.

› Chancen-Scheck (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Der waff fördert mit dem Chancen-Scheck die berufliche Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte, in Bildungskarenz oder neue Selbständige Wienerinnen und Wiener mit Hauptwohnsitz in Wien, wenn Sie höchstens einen Pflichtschulabschluss haben. Das Besondere an dieser Förderung: Der waff übernimmt 90 % der Kurs- und Prüfungskosten und rechnet direkt mit dem Kurs-Institut ab.

AJOUR (AMS – Arbeitsmarktservice Wien)
AJOUR ist eine vom AMS Wien geförderte Anlaufstelle für Journalistinnen und Journalisten, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitssuchend sind (Pressereferentinnen und -referenten, Reporterinnen und Reporter, Fotoreporterinnen und -reporter, Kunstkritikerinnen und -kritiker, Online-Redakteurinnen und -Redakteure, Radio-/Fernsehredakteurinnen und -redakteure, Technische Redakteurinnen und Redakteure, Video-Journalistinnen und -Journalisten, Content-Managerinnen und-Manager, Informationsgrafikerinnen und -grafiker bzw. Informationsdesignerinnen und -designer in Medien).
Als spezielle Beratungs- und Betreuungseinrichtung unterstützt AJOUR ihre Zielgruppe dabei, so professionell wie möglich eine neue Berufsperspektive oder einen Job zu finden – egal ob in Medien, in verwandten Branchen, in einem völlig anderen Bereich oder als Selbstständige/r. Trifft eine diese Kategorien zu, lädt Sie AJOUR zu einem Erstgespräch ein, bei dem geklärt wird, ob Sie die Voraussetzungen für ein Betreuungsprogramm erfüllen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, entwickeln Sie gemeinsam mit professionellen Beraterinnen und Berater einen maßgeschneiderten Karriereplan und setzen diesen um. Für das Erstgespräch müssen Sie noch nicht formell als arbeitslos oder arbeitssuchend beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet sein.