Mitglieder der Österreichischen Medienakademie / Begünstigte

Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen ist gestaffelt in Gebühren für Begünstigte und Nichtbegünstigte. Als Begünstigte gelten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die den Trägerorganisationen und fördernden Mitgliedern der Österreichischen Medienakademie angehören.

Trägerorganisationen und fördernde Mitglieder der Österreichischen Medienakadmie sind derzeit:

Als Begünstigte gelten des Weiteren:

Alle übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten nicht als Begünstigte.

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat der Medienakademie ihre/seine Stellung als Begünstigte/r durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Lohnzettel, Dienstgeberbestätigung, Gewerkschaftsausweis, etc.) nachzuweisen (siehe AGBs Punkt 5).