Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Seminare und Veranstaltungen

1. Geltungsumfang

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an Seminaren und sonstigen Veranstaltungen der Österreichischen Medienakademie – Ausbildungsinstitut für Journalistinnen und Journalisten (in der Folge kurz „ÖMA“ genannt), ZVR-Zahl 646310014, ein Verein nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für die Teilnahme an Lehrgängen der ÖMA, insbesondere das Österreichische Journalismus-Kolleg.

1.2. Ein diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechendes Vertragsverhältnis wird zwischen der ÖMA mit Sitz Wien und der Zustellanschrift 1010 Wien, Schottenring 12 und der Teilnehmerin/des Teilnehmers an Seminaren und Veranstaltungen der ÖMA (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) geschlossen.

1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Erklärungen des Teilnehmers werden ungeachtet der Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen der ÖMA und der damit verbundenen Gebühren nicht Vertragsbestandteil des zwischen der ÖMA und dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages.

2. Registrierung

1.1. Die Registrierung für Seminare und Veranstaltungen der ÖMA erfolgt elektronisch über das entsprechende Registrierungs-Tool auf der ÖMA-Homepage (www.oema.at). Anmeldungen ohne Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Straße, Postleitzahl, Stadt, Bekanntgabe, ob der Teilnehmer zu den Begünstigten im Sinne von Punkt 5.2 ist, und Bekanntgabe, ob es sich beim Teilnehmer um einen Mitarbeiter handelt, der als Angestellter eines österreichischen Medienunternehmens journalistisch tätig ist oder seine journalistische Tätigkeit ständig und nicht bloß als wirtschaftlich unbedeutende Nebenbeschäftigung ausübt, können nicht angenommen werden.

1.2. Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung der Registrierung per E-Mail, die die Informationen zu der Veranstaltung und die bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten des Teilnehmers enthält.

1.3. Die Registrierung erfolgt nur für das jeweilige Seminar oder die jeweilige Veranstaltung. Die Teilnahme an einem anderen Seminar oder einer anderen Veranstaltung der ÖMA erfordert eine neuerliche Registrierung.

3. Anmeldung

3.1. Nach Anmeldeschluss werden die Seminar- bzw. Veranstaltungsplätze zugeteilt.

3.2. Die Anmeldung des Teilnehmers für das registrierte Seminar oder die registrierte Veranstaltung wird erst mit Erhalt einer Zusage per E-Mail (Teilnahmebestätigung) wirksam, die eine Zahlungsaufforderung der Teilnahmegebühr enthält. Jene Personen, die sich für die Teilnahme an einem Seminar oder an einer Veranstaltung registriert haben, jedoch keinen Platz zugeteilt bekommen, erhalten eine Absage per E-Mail und werden von der ÖMA auf einer Warteliste geführt.

3.3. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich mittels Banküberweisung. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung zu entrichten an

Empfänger:             Österreichische Medienakademie (ÖMA)
Bank:                        UniCredit Bank Austria AG
IBAN:                        AT23 1100 0069 5404 6600
BIC/SWIFT:             BKAUATWW

3.4. Der Teilnehmer hat auf dem Überweisungsbeleg die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben, um eine Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Anfallende Bankgebühren sind ausschließlich vom Teilnehmer zu tragen.

4. Widerruf / Stornierung

4.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar oder einer Veranstaltung der ÖMA innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Für den Fall, dass zwischen der Anmeldung und der Veranstaltung weniger als 14 Tage liegen, hat der Teilnehmer die ÖMA ausdrücklich aufzufordern noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vorzeitig zu beginnen. Der Teilnehmer hat der ÖMA zu bestätigen, in Kenntnis über den Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung durch die ÖMA zu sein.

4.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist der Teilnehmer verpflichtet, der Österreichischen Medienakademie, 1010 Wien, Schottenring 12, Telefon +43(0)664 4282578, E-Mail: office@oema.at, durch Zusendung einer ausdrücklichen Erklärung (per Post oder per E-Mail) mitzuteilen, den Vertrag über die Teilnahme an einem Seminar oder einer Veranstaltung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist absendet. Für den Fall des Widerrufes des Vertrages durch den Teilnehmer, ist die ÖMA verpflichtet, dem Teilnehmer alle Zahlungen, welche die ÖMA vom Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der ÖMA eingegangen ist, zurückzuzahlen. Die Rücküberweisung der vom Teilnehmer bezahlten Gebühren erfolgt über das Bankkonto, von dem die Gebühr an die ÖMA bezahlt worden ist.

4.3. Teilnehmeränderung
Anmeldebestätigungen sind nicht übertragbar. Diesfalls ist eine neue Registrierung und Anmeldung erforderlich.

4.4. Rückerstattungen
Bitte beachten Sie, dass die ÖMA – abgesehen von der Rückerstattung bei Ausübung des Widerrufsrechtes gemäß Punkt 4.1. – keine Teilnahmegebühren rückerstattet, sobald die Registrierung und Anmeldung abgeschlossen ist.

4.5. Stornierung
Die ÖMA behält sich das Recht zur Stornierung bereits bestätigter Seminare oder Veranstaltungen für den Fall vor, dass bei einem Ausfall eines Vortragenden oder einer Absage des Kursortes kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann.

5. Teilnahmegebühren

5.1. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist auf der ÖMA-Homepage (www.oema.at) bei den jeweiligen Seminaren bzw. Veranstaltungen angeführt.

5.2. Begünstigten werden von der ÖMA vergünstigte Teilnahmegebühren gewährt. Als Begünstigte gelten alle Teilnehmer, die Studenten bzw. Mitarbeiter der ordentlichen oder der fördernden Mitglieder der ÖMA sind sowie Absolventen des Österreichischen Journalismus-Kollegs. Eine aktuelle Liste der Mitglieder der ÖMA ist hier abrufbar. Alle übrigen Teilnehmer gelten als Nichtbegünstigte.

5.3. Der Teilnehmer hat der ÖMA seine Stellung als Begünstigter durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Der Teilnehmer kann den Nachweis bereits im Zuge der Registrierung durch Upload eines entsprechenden Dokuments (z.B. Lohnzettel, Dienstgeberbestätigung, Gewerkschaftsausweis, etc.) erbringen oder entsprechende Unterlagen bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung an die ÖMA übermitteln. Weist der Teilnehmer der ÖMA seine Stellung als Begünstigter nicht nach, hat er keinen Anspruch auf die vergünstigten Teilnahmegebühren und die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.

6. Änderungen im Kursprogramm

6.1. Die ÖMA behält sich das Recht vor, in Absprache mit den Teilnehmern geringfügige und inhaltlich berechtigte Änderungen im Kursprogramm, der Kurstermine und des Kursortes vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich sind, die nicht von der ÖMA zu vertreten sind, wie etwa der unvorhergesehene Ausfall eines Vortragenden. Daraus kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche abgeleitet werden.

6.2. Die ÖMA ist für den Fall, dass eine Durchführung von Seminaren am angegebenen Seminarort, insbesondere aufgrund von Reise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen nicht durchgeführt werden kann, berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Seminare nach vorheriger schriftlicher Verständigung der Teilnehmer als Online-Seminare durchzuführen. Der Teilnehmer erklärt sich, mit dieser alternativen Vertragserfüllung einverstanden.

7. Online-Seminare

7.1. Der Teilnehmer erhält spätestens ca. 1 Stunde vor Beginn des Online-Seminars einen Zugangslink zum Online-Seminar auf die bei der Anmeldung bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

7.2. Die Zugangslinks zu den Online-Seminaren dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht für das entsprechende Online-Seminare angemeldet sind. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den Teilnehmer möglich ist. Sollte die ÖMA Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl, die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Dies gilt auch für die Nutzung von allenfalls aufgezeichneten Online-Seminaren. Die Aufzeichnungen dürfen nur von Teilnehmern genutzt werden, die das Online-Seminar besucht und bezahlt haben. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens.

7.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Online-Seminar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen.

7.4. Sofern eine Aufzeichnung des Online-Seminars vorgesehen ist, kann diese von der ÖMA den Teilnehmern des Online-Seminars zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung und Zurverfügungstellung des Online-Seminars besteht nicht. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn zeigen, und seine Chat-Anfragen während des Online-Seminars im Rahmen der Wiedergabe von Aufzeichnungen des Online-Seminars verwendet werden.

7.5. Die ÖMA ist berechtigt, Screenshots / Video-Captures sämtlicher Teilnehmer, auch in der Gruppe anzufertigen, um deren Anwesenheit im Seminar, insbesondere auch gegenüber der Presseförderungsstellte, nachzuweisen.

7.6. Die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Teilnehmers. Die Daten dürfen von der ÖMA verarbeitet und genutzt werden. Die Kontaktdaten des Teilnehmers werden an die Vortragenden des Online-Seminars zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben.

7.7. Es ist dem Teilnehmer untersagt, während des Online-Seminars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Online-Seminar-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung – egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der ÖMA zulässig.

7.8. Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Seminar werden auf der Webseite der ÖMA bekannt gegeben oder an die vom Teilnehmer bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein / der Teilnehmer bis eine Stunde vor Beginn des Online-Seminars keine E-Mail der ÖMA erhalten, hat sich der Teilnehmer in Eigenverantwortung bei der ÖMA rechtzeitig über die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu erkundigen.

7.9. Der Teilnehmer hat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung des Online-Seminars zu überprüfen und zumindest bis zur Teilnahme am Online-Seminar sicherzustellen. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Online-Seminars den Zugang zu überprüfen. Bei der erstmaligen Teilnahme an einem Online-Seminar der ÖMA wird empfohlen diese Überprüfung mindestens 30 Minuten vor dem Beginn des Online-Seminars vorzunehmen, damit der ÖMA erforderlichenfalls noch ein Support möglich ist.

7.10. Bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers sind Rückerstattung oder Schadenersatzansprüche des Teilnehmers ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Kursbestätigung

Der Teilnehmer erhält nach Absolvierung des Seminars oder der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Im Falle der unverschuldeten Stornierung eines Seminars oder einer Veranstaltung erhält der Teilnehmer ausschließlich die Teilnahmegebühr erstattet.

9.2. Für die Richtigkeit der in den Seminaren und Veranstaltungen von Referenten gemachten Aussagen übernimmt die ÖMA keine Haftung bzw. Gewährleistung.

9.3. Die Haftung der ÖMA für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die ÖMA den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.4. Die ÖMA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

10. Höhere Gewalt

10.1. Als „höhere Gewalt“ gelten unvorhersehbare und außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen und eine der Vertragsparteien daran hindern, eine oder mehrere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen. Diese Situationen oder Ereignisse dürfen nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit einer Vertragspartei oder eines Unterauftragnehmers zurückzuführen sein und müssen nachweislich trotz der gebotenen Sorgfalt unabwendbar gewesen sein. Leistungsausfall, Fehler an Ausrüstungsgegenständen oder Material sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung, Arbeitsstreitigkeiten, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können nur dann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar Folge eines anerkannten Falls höherer Gewalt sind;

10.2. Wenn eine Vertragspartei von höherer Gewalt betroffen ist, so teilt sie dies der anderen Vertragspartei unter Angabe der näheren Umstände, der voraussichtlichen Dauer und der vorhersehbaren Folgen des betreffenden Ereignisses unverzüglich mit.

10.3. Kann das die ÖMA infolge höherer Gewalt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, so hat es lediglich Anspruch auf Vergütung der tatsächlich erbrachten Leistungen.

10.4. Eine Vertragspartei ist für Verzögerungen oder Nichterfüllungen ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht haftbar Die Vertragsparteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um etwaige Schäden infolge höherer Gewalt zu begrenzen.

11. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand /Allgemeines

11.1. Erfüllungsort für Vertragspflichten sowohl für die ÖMA als auch für die Teilnehmer ist der jeweilige Seminar- bzw. Veranstaltungsort. Bei Online-Seminaren gilt 1010 Wien, Schottenring 12, als Erfüllungsort.

11.2. Die ÖMA ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen an Dritte zu übertragen. Dies umfasst insbesondere auch die Berechtigung, personenbezogene Daten von Teilnehmern an diese Dritten zu übertragen.

11.3. Sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit der ÖMA unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

11.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der ÖMA und Teilnehmern, die weder ihren Wohnsitz, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, noch in Österreich beschäftigt sind, ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. Die ÖMA ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Teilnehmer auch vor dem für dessen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend zu machen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Inhouse-Seminare

1. Geltungsumfang

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Trainings-, Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Österreichischen Medienakademie (in der Folge auch kurz „ÖMA“ genannt), ZVR-Zahl 646310014, ein Verein nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien, bei denen der Auftraggeber Veranstalter ist und an einem von diesem genannten Ort durchgeführt werden (Inhouse-Seminare). Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für die von der ÖMA im eigenen Namen veranstalteten Seminare und Veranstaltungen.

1.2. Ein diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechendes Vertragsverhältnis wird zwischen der ÖMA mit dem Sitz in Wien und der Zustellanschrift 1010 Wien, Schottenring 12, und dem Auftraggeber zur Veranstaltung der Inhouse-Seminare geschlossen.

1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Erklärungen des Auftraggebers werden ungeachtet der Durchführung der Inhouse-Seminare nicht Vertragsbestandteil des zwischen der ÖMA und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der ÖMA bestimmen sich nach dem schriftlichen Angebot der ÖMA an den Auftraggeber. Die ÖMA erbringt seine Leistungen durch seine Mitarbeiter bzw. gemeinsam mit beauftragten Referenten als Erfüllungsgehilfen.

2.2. Die organisatorische Vorbereitung des Inhouse-Seminars sowie die Modalitäten der Teilnahme am Inhouse-Seminar obliegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, beim Auftraggeber. Die von der ÖMA benötigte Technik (Beamer, Flip-Chart, Moderatorenkoffer etc.) wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, diesem vom Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt.

2.3. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Durchführung des Inhouse-Seminars durch einen bestimmten Mitarbeiter oder Referenten.

3. Buchung von Inhouse-Seminaren

3.1. Der Auftraggeber kann eine Buchungsanfrage entweder telefonisch oder mittels E-Mail an die Adresse office@oema.at stellen. Diese Buchungsanfrage ist rechtlich unverbindlich und gilt nicht als Vertragsabschluss.

3.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Angabe der gewünschten Modalitäten per E-Mail ein verbindliches Angebot der ÖMA betreffend die Durchführung des angefragten Inhouse-Seminares. Dieses Angebot enthält eine Leistungsbeschreibung der ÖMA, den/die geplanten Mitarbeiter, den/die geplanten Referenten, den Termin, den Ort, die Dauer des Seminares, die maximale Teilnehmerzahl und die anfallenden Kosten. Die Buchung erfolgt durch Rückübermittlung des vom Auftraggeber firmenmäßig unterfertigten Angebotes an die ÖMA mittels E-Mail an die Adresse office@oema.at.

4. Vergütung; Auslagen und Spesen

4.1. Die Vergütung der von der ÖMA zur Durchführung der Inhouse-Seminare zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem Angebot der ÖMA. Die in den Angeboten angeführte Vergütung versteht sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes aus den übermittelten Angeboten hervorgeht, exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Angemessene Flug-, Bahn-, Taxi- und Hotelkosten eines Mittelklassehotels und Spesen des/der Referenten/Mitarbeiter sind vom Auftraggeber gegen Vorlage der entsprechenden Belege zu erstatten. Erfolgt die Anreise mit dem PKW ist das amtliche Kilometergeld zu erstatten.

4.3. Die ÖMA übermittelt dem Auftraggeber per E-Mail eine Rechnung über die Vergütung. Die Vergütung ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig und erfolgt ausschließlich mittels Banküberweisung an

Empfänger:             Österreichische Medienakademie (ÖMA)
Bank:                        UniCredit Bank Austria AG
IBAN:                        AT23 1100 0069 5404 6600
BIC/SWIFT:             BKAUATWW

4.4. Bei Zahlungsverzug ist die ÖMA berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ÖMA sämtliche aufgrund seines Zahlungsverzuges entstehenden Mahn- und Inkassospesen bzw. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.

5. Stornobedingungen

5.1. Bei einer Absage des Inhouse-Seminares wegen eines vom Auftraggeber zu vertretendem Umstand bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Auftraggeber verpflichtet, allenfalls bereits entstandene externe Kosten, wie beispielsweise nicht stornierbare Reisebuchungen, zu ersetzen.

5.2. Bei Absage durch den Auftraggeber vier bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich 50 % der vereinbarten Vergütung für das Inhouse-Seminar dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage durch den Auftraggeber weniger als zwei Wochen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 75 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Absage von weniger als einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in voller Höhe in Rechnung gestellt.

5.3. Kann ein Inhouse-Seminar aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Vertragspartei zu vertretenden Umständen, insbesondere aufgrund von Reise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht abgehalten werden, ist die ÖMA berechtigt und verpflichtet, das Inhouse-Seminar an einem neu zu vereinbarenden, beiden Vertragsparteien zumutbaren Termin nachzuholen oder nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Auftraggebers als Online-Seminar durchzuführen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser alternativen Vertragserfüllung ausdrücklich einverstanden.

6. Höhere Gewalt

6.1. Als „höhere Gewalt“ gelten unvorhergesehene und außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen und eine der Vertragsparteien daran hindern, eine oder mehrere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen. Diese Situation oder Ereignisse dürfen nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit einer Vertragspartei oder eines Unterauftragnehmers zurückzuführen sein und müssen nachweislich trotz der gebotenen Sorgfalt unabwendbar gewesen sein. Leistungsausfall, Fehler an Ausrüstungsgegenständen oder Material sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung, Arbeitsstreitigkeiten, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können nur dann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar Folge eines anerkannten Falls höherer Gewalt sind.

6.2. Wenn eine Vertragspartei von höherer Gewalt betroffen ist, so teilt sie dies der anderen Vertragspartei unter Angabe der näheren Umstände, der voraussichtlichen Dauer und der vorhersehbaren Folgen des betreffenden Ereignisses unverzüglich mit.

6.3. Kann die ÖMA infolge höherer Gewalt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, so hat es lediglich Anspruch auf Vergütung der tatsächlich erbrachten Leistungen.

6.4. Eine Vertragspartei ist für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht haftbar. Die Vertragsparteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um etwaige Schäden infolge höherer Gewalt zu begrenzen.

7. Online-Seminare

7.1. Der Auftraggeber hat nach Verständigung durch die ÖMA, dass das Inhouse-Seminar online durchgeführt wird, spätestens 48 Stunden vor Beginn des Online-Seminars eine Teilnehmerliste an die ÖMA zu übermitteln. Die Teilnehmerliste hat den Vornamen, Nachnamen und die E-Mail-Adresse zu enthalten.

7.2. Der Auftraggeber bzw. die von ihm bekannt gegebenen Teilnehmer erhalten spätestens ca. 1 Stunde vor Beginn des Online-Seminars einen Zugangslink zum Online-Seminar auf die bei der Anmeldung bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

7.3. Der Zugangslinks zu den Online-Seminaren darf nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht für das entsprechende Inhouse-Seminar angemeldet sind. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den Teilnehmer möglich ist. Sollte die ÖMA Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadenersatz in der Höhe des gesamten vereinbarten Entgelts zu. Dies gilt auch für die Nutzung von allenfalls aufgezeichneten Online-Seminaren. Die Aufzeichnungen dürfen nur vom Auftraggeber und den von diesen angemeldeten Teilnehmern genutzt werden. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens.

7.4. Sofern eine Aufzeichnung des Online-Seminars vorgesehen ist, kann diese von der ÖMA dem Auftraggeber und den dazu angemeldeten Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung und Zurverfügungstellung des Online-Seminars besteht nicht. Der Auftraggeber und die Teilnehmer stimmen zu, dass Bild- und Tonaufnahmen die ihn zeigen, und die Chat-Anfragen während des Online-Seminars im Rahmen der Wiedergabe von Aufzeichnung des Online-Seminars verwendet werden.

7.5. Die ÖMA ist berechtigt, Screenshots / Video-Captures sämtlicher Teilnehmer, auch in der Gruppe anzufertigen, um deren Anwesenheit im Seminar, insbesondere auch gegenüber der Presseförderungsstelle, nachzuweisen.

7.6. Die der ÖMA durch den Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, dürfen von der ÖMA verarbeitet und genutzt werden. Die Kontaktdaten der Teilnehmer werden an die Vortragenden des Online-Seminars zur ausschließlichen Verwendung weitergegeben.

7.7. Es ist dem Teilnehmer untersagt, während des Online-Seminars Screenshots / Video Captures anzufertigen. Online-Seminar-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung – egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der ÖMA zulässig. Der Auftraggeber wird diese Verpflichtung auf die Teilnehmer überbinden und dies der ÖMA über erste Aufforderung nachweisen.

7.8. Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Seminar werden auf der Webseite der ÖMA bekannt gegeben oder an die vom Auftraggeber bekanntgegebenen E-Mail-Adressen übermittelt. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein / der Teilnehmer bis eine Stunde vor Beginn des Online-Seminars keine E-Mail der ÖMA erhalten, hat sich der Teilnehmer in Eigenverantwortlich der ÖMA rechtzeitig über die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu erkunden. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen.

7.9. Der Auftraggeber hat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor Buchung des Inhouse-Seminars zu überprüfen und zumindest bis zur Durchführung als Online-Seminar sicherzustellen. Den einzelnen Teilnehmern wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Online-Seminars den Zugang zu überprüfen. Bei der erstmaligen Teilnahme an einem Online-Seminar der ÖMA wird empfohlen diese Überprüfung mindestens 30 Minuten vor dem Beginn des Online-Seminars vorzunehmen, damit der ÖMA erforderlichenfalls noch ein Support möglich ist.

7.10. Bei technischen Problemen, fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Auftraggebers und der Teilnehmer sind Rückerstattungen oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Die ÖMA haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ersatz von mittelbaren Schäden, insbesondere von entgangenem Gewinn oder von Folgeschäden, ist außer bei nachweislich vorsätzlichem Verhalten durch die ÖMA ausgeschlossen. Die Haftung der ÖMA ist bei grober Fahrlässigkeit mit dem Doppelten der seitens des Auftraggebers zu entrichtender Vergütung begrenzt.

8.2. Die ÖMA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

8.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung.

8.4. Die ÖMA haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.

9. Vertraulichkeit

Die ÖMA verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die der ÖMA durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

10. Urheberrecht

10.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der ÖMA oder Dritter an den Seminarunterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Auftraggeber genutzt und weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der Unterlagen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der ÖMA und des Referenten.

10.2. Ein Mitschnitt des Seminars, z.B. auf Ton- oder Videobänder, ist ausdrücklich untersagt.

11. Sonstiges

11.1. Erfüllungsort für Vertragspflichten sowohl für die ÖMA als auch für den Auftraggeber ist der jeweilige Seminar- bzw. Veranstaltungsort.

11.2. Der Auftraggeber ist gegenüber der ÖMA nicht berechtigt, allenfalls bestehende Gegenforderungen mit der Vergütung oder sonstigen der ÖMA zustehenden Ansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt oder von der ÖMA ausdrücklich schriftlich anerkannt.

11.3. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

11.4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der ÖMA und dem Auftraggeber ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. Die ÖMA ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auch vor dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Österreichische Journalisten-Kolleg

1. Geltungsumfang

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am Lehrgang „Österreichisches Journalismus-Kolleg“ der Österreichischen Medienakademie (in der Folge kurz „ÖMA“ genannt), ZVR-Zahl 646310014, ein Verein nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausdrücklich nicht für die Teilnahme an Seminaren und sonstigen Veranstaltungen der Österreichischen Medienakademie.

1.2. Ein diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechendes Vertragsverhältnis wird zwischen der ÖMA mit Sitz Wien und der Zustellanschrift 1010 Wien, Schottenring 12, und dem Lehrgangs-Teilnehmer der ÖMA (im Folgenden „Bewerber“ oder „Teilnehmer“ genannt) geschlossen.

1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Erklärungen des Teilnehmers werden ungeachtet der Teilnahme am „Österreichischen Journalismus-Kolleg“ (in der Folge auch „Lehrgang“ genannt) und der Bezahlung der damit verbundenen Gebühren nicht Vertragsbestandteil des zwischen der ÖMA und dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages.

2. Leistungsumfang Lehrgang „Österreichisches Journalisten-Kolleg“

2.1. Das „Österreichische Journalismus-Kolleg“ ist die berufsbegleitende Journalismusschule für motivierte, offene Menschen mit journalistischer Erfahrung und Quereinsteiger mit Leidenschaft für Journalismus. Vermittelt werden journalistisches Wissen und Können, wobei das Fundament der Ausbildung das Bewusstsein für Verantwortung und Haltung im Journalismus ist. Davon ausgehend werden Formate für Print-, Audio- und Online-Medien und deren crossmediale Weiterentwicklungen vermittelt.

2.2. Die Inhalte des „Österreichischen Journalisten-Kollegs“, sind auf der Website der ÖMA unter https://www.oema.at/angebot/journalismus-kolleg/ abrufbar.

3. Bewerbung

3.1. Die Bewerbung für das „Österreichische Journalismus-Kolleg“, erfolgt ausschließlich elektronisch an die ÖMA, an die E-Mail-Adresse office@oema.at.

3.2. Die Bewerbung hat aus den folgenden Unterlagen zu bestehen:

Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (abrufbar auf der Website der ÖMA)

Lebenslauf mit Foto (eine DINA4-Seite)

Motivationsschreiben

eine bereits veröffentlichte Arbeitsprobe, falls vorhanden

Bewerbungstext: Der Teilnehmer hat einen Artikel zu einem journalistischen Thema zu schreiben. Das jeweilige Thema sowie andere Vorgaben zum Bewerbungstext sind auf der Webseite der ÖMA abrufbar.

Optional: Nachweis ob Begünstigter durch entsprechende Dokumente (z.B. Lohnzettel, Dienstgeberbestätigung, Gewerkschaftsausweis, etc.).

3.3. Fehlende Unterlagen hat der Teilnehmer spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachzureichen.

3.4. Nach Übermittlung der Bewerbung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung über deren Eingang per E-Mail.

4. Anmeldung

4.1. Nach Bewerbungsschluss wählt die ÖMA Bewerber aus, die zu persönlichen Bewerbungsgesprächen eingeladen werden. Bewerbern steht kein Kostenersatz für Anreise, Unterkunft und sonstige Kosten zu.

4.2. Die Anmeldung des Teilnehmers für das „Österreichische Journalismus-Kolleg“, wird erst mit Erhalt der Zusage der ÖMA per E-Mail (Anmeldebestätigung) wirksam, die eine Zahlungsaufforderung der Lehrgangsgebühr enthält. Jene Personen, die sich für das „Österreichische Journalismus-Kolleg“ beworben haben, jedoch keinen Platz zugeteilt bekommen, erhalten eine Absage per E-Mail und werden von der ÖMA auf einer Warteliste geführt.

4.3. Die Bezahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt ausschließlich mittels Banküberweisung. Die Lehrgangsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung zu entrichten an:

Empfänger:             Österreichische Medienakademie (ÖMA)
Bank:                        UniCredit Bank Austria AG
IBAN:                       AT23 1100 0069 5404 6600
BIC/SWIFT:           BKAUATWW

4.4. Der Teilnehmer hat auf dem Überweisungsbeleg die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben, um eine Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen. Anfallende Bankgebühren sind ausschließlich vom Teilnehmer zu tragen. Für den Fall, dass der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren trotz Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist nicht bezahlen sollte, ist die ÖMA berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

5. Widerruf/Stornierung

5.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme am „Österreichischen Journalismus-Kolleg“, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Zugang der Anmeldebestätigung per E-Mail) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

5.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist der Teilnehmer verpflichtet, der Österreichischen Medienakademie, 1010 Wien, Schottenring 12, E-Mail: office@oema.at, durch Zusendung einer ausdrücklichen Erklärung (per Post oder per E-Mail) mitzuteilen, den Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür dieses Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist absendet. Für den Fall des Widerrufes des Vertrages durch den Teilnehmer ist die ÖMA verpflichtet, dem Teilnehmer alle Zahlungen, welche die ÖMA vom Teilnehmer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der ÖMA eingegangen ist, zurückzuzahlen. Die Rücküberweisung der vom Teilnehmer bezahlten Gebühren erfolgt über das Bankkonto, von dem die Gebühr an die ÖMA bezahlt worden ist.

5.3. Der Teilnehmer ist darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag bis 2 Monate vor Lehrgangsbeginn kostenlos ohne Angabe von Gründen und danach bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 25 % der gesamten Kursgebühr, zurückzutreten.

6. Lehrgangsgebühren

6.1. Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist auf der Webseite der ÖMA angeführt.

6.2. Begünstigten werden von der ÖMA vergünstigte Lehrgangsgebühren gewährt. Eine aktuelle Liste der Begünstigten beziehungsweise der Mitglieder der ÖMA ist hier abrufbar. Alle übrigen Teilnehmer gelten als Nichtbegünstigte.

6.3. Der Teilnehmer hat der ÖMA seine Stellung als Begünstigter durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Der Teilnehmer kann den Nachweis bereits im Zuge der Bewerbung durch Übermittlung eines entsprechenden Dokuments (z.B. Lohnzettel, Dienstgeberbestätigung, Gewerkschaftsausweis, etc) erbringen oder entsprechende Unterlagen bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs an die ÖMA übermitteln. Weist der Teilnehmer der ÖMA seine Stellung als Begünstigter nicht fristgemäß nach, hat er keinen Anspruch auf die vergünstigten Lehrgangsgebühren und die vollen Lehrgangsgebühren zu entrichten.

7. Änderungen im Kursprogramm / Absage des „Österreichischen Journalisten-Kollegs“

7.1. Die ÖMA behält sich das Recht vor, geringfügige und inhaltlich berechtigte Änderungen beim Inhalt des „Österreichischen Journalismus-Kollegs“, der Termine oder der Kursorte vorzunehmen, wenn die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich und nicht von der ÖMA zu vertreten sind, wie etwa der unvorhergesehene Ausfall eines Vortragenden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Vortragenden wird ein möglichst zeitnaher Ersatztermin bekannt gegeben oder ein Ersatzreferent gestellt. Daraus kann kein Ersatz für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche abgeleitet werden.

7.2. Die ÖMA behält es sich ausdrücklich vor, das „Österreichische Journalismus-Kolleg“ abzusagen, wenn die erforderliche Zahl an Teilnehmer nicht erreicht wird.

8. Online-Kurse

8.1. Die ÖMA ist für den Fall, dass die Durchführung eines oder mehrerer Termine am Kursort, insbesondere aufgrund von Reise- und/ oder Aufenthaltsbeschränkungen nicht möglich ist, berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Termine nach vorheriger schriftlicher Verständigung der Teilnehmer als Online-Kurs durchzuführen. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser alternativen Vertragserfüllung ausdrücklich einverstanden.

8.2. Der Teilnehmer erhält spätestens ca. 1 Stunde vor Beginn des Online-Kurses einen Zugangslink zum Online-Kurs auf die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

8.3. Die Zugangslinks zu den Online-Kursen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht für das „Österreichischen Journalismus-Kolleg“ angemeldet sind. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den Teilnehmer möglich ist.

8.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, von denen er möglicherweise im Zusammenhang mit dem Online-Kurs Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen.

8.5. Sofern eine Aufzeichnung des Online-Kurses vorgesehen ist, kann diese von der ÖMA den Teilnehmern des Online-Kurses zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung und Zurverfügungstellung des Online-Kurses besteht nicht. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn zeigen, und seine Chat-Anfragen während des Online-Kurses im Rahmen der Wiedergabe von Aufzeichnungen des Online-Kurses verwendet werden. Aufzeichnungen dürfen nur von Teilnehmer genutzt werden, die am Lehrgang „Österreichisches Journalismus-Kolleg“ teilnehmen. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens.

8.6. Die ÖMA ist berechtigt, Screenshots / Video-Captures sämtlicher Teilnehmer, auch in der Gruppe anzufertigen, um deren Anwesenheit im Kurs, insbesondere auch gegenüber der Presseförderungsstelle, nachzuweisen.

8.7. Die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers im Zuge der Anmeldung erfolgt im Einverständnis des Teilnehmers. Die Daten dürfen von der ÖMA verarbeitet und genutzt werden. Die Kontaktdaten des Teilnehmers werden an die Vortragenden des Online-Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben.

8.8. Es ist dem Teilnehmer untersagt, während des Online-Kurses Screenshots / Video-Captures anzufertigen. Online-Kurs-Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung – egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der ÖMA zulässig.

8.9. Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am Online-Kurs werden auf der Webseite der ÖMA bekannt gegeben oder an die vom Teilnehmer bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein / der Teilnehmer bis eine Stunde vor Beginn des Online-Kurses keine E-Mail der ÖMA erhalten, hat sich der Teilnehmer in Eigenverantwortung bei der ÖMA rechtzeitig über die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu erkundigen.

8.10. Der Teilnehmer hat das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor Buchung des Online-Kurses zu überprüfen und zumindest bis zur Teilnahme am Online-Kurs sicherzustellen. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Online-Kurses den Zugang zu überprüfen. Bei der erstmaligen Teilnahme an einem Online-Kurs der ÖMA wird empfohlen diese Überprüfung mindestens 30 Minuten vor dem Beginn des Online-Kurses vorzunehmen, damit der ÖMA erforderlichenfalls noch ein Support möglich ist.

8.11. Bei technischen Problemen, fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers sind Rückerstattung oder Schadenersatzansprüche des Teilnehmers ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Anwesenheit und Ausfall / Krankheit des Teilnehmers

9.1. Beim „Österreichischen Journalismus-Kolleg“, ist die Anwesenheit der Teilnehmer verpflichtend. Um das „Österreichische Journalismus-Kolleg“ als Bestanden abschließen zu können, ist die Anwesenheit im Ausmaß von 75% der Seminartage erforderlich. Die Anwesenheit bei Online-Kursen ist der physischen Anwesenheit bei Seminaren gleichzuhalten.

9.2. Sollte der Teilnehmer die in Punkt 9.1 festgelegte Mindestanwesenheit nicht erreichen, wird die ÖMA ihm nach Möglichkeit ein Angebot unterbreiten, seine Abwesenheiten durch im Einzelfall schriftlich zu vereinbarende Alternativleistungen zu kompensieren (Zusatzvereinbarung). Diese Alternativleistungen können für den Teilnehmer kostenpflichtig sein. Alternativleistungen können z.B. die Verfassung einer Kompensationsarbeit, die Teilnahme an Seminaren aus dem Angebot der ÖMA oder das Nachholen von Lehrveranstaltungen im Folgejahrgang darstellen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss einer derartigen Zusatzvereinbarung.

10. Kurszertifikat für den Lehrgang „Österreichisches Journalisten-Kolleg“

10.1. Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats über die Absolvierung des „Österreichischen Journalismus-Kollegs“ ist die Anwesenheit bei allen Modulen (auch wenn diese online abgehalten werden), die Absolvierung der E-Learning-Aufgaben, die aktive Mitarbeit im crossmedialen Abschlussprojekt sowie die positive Absolvierung des abschließenden Prüfungsgesprächs. Sofern eine Zusatzvereinbarung aufgrund der Nichterreichung der erforderlichen Anwesenheit abgeschlossen worden sein sollte, ist das Erreichen der Inhalte dieser Zusatzvereinbarung ebenfalls Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikats.

10.2. Der Teilnehmer erhält bei Vorliegen aller Voraussetzungen des Lehrgangs das Zertifikat über die Absolvierung des „Österreichischen Journalismus-Kollegs“.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Im Falle der Stornierung eines Teils des „Österreichischen Journalismus-Kollegs“, erhält der Teilnehmer ausschließlich die Lehrgangsgebühr erstattet.

11.2. Für die Richtigkeit von Referenten gemachten Aussagen, übernimmt die ÖMA keine Haftung bzw. Gewährleistung.

11.3. Die Haftung der ÖMA für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die ÖMA den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

11.4. Die ÖMA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Als „höhere Gewalt“ gelten unvorhersehbare und außergewöhnliche Situationen oder Ereignisse, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen und eine der Vertragsparteien daran hindern, eine oder mehrere Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen Diese Situationen oder Ereignisse dürfen nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit einer Vertragspartei oder eines Unterauftragnehmers zurückzuführen sein und müssen nachweislich trotz der gebotenen Sorgfalt unabwendbar gewesen sein. Leistungsausfall, Fehler an Ausrüstungsgegenständen oder Material sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung, Arbeitsstreitigkeiten, Streiks oder finanzielle Schwierigkeiten können nur dann als höhere Gewalt geltend gemacht werden, wenn sie unmittelbar Folge eines anerkannten Falles höherer Gewalt sind.

11.5. Wenn eine Vertragspartei von höherer Gewalt betroffen ist, so teilt sie dies der anderen Vertragspartei unter Angabe der näheren Umstände, der voraussichtlichen Dauer und der vorhersehbaren Folgen des betreffenden Ereignisses unverzüglich mit.

12. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1. Sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit der ÖMA unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

12.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der ÖMA und Teilnehmern, die weder ihren Wohnsitz, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, noch in Österreich beschäftigt sind, ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. Die ÖMA ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Teilnehmer auch vor dem für dessen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Gutscheine

1. Geltungsumfang

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Österreichischen Medienakademie (in der Folge kurz „ÖMA“ genannt), ZVR-Zahl 646310014, 1010 Wien, Schottenring 12, ausgegebenen Gutscheine.

1.2. Durch den Kauf und / oder die Verwendung von Gutscheinen der ÖMA erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.

2. Bedingungen für die Gutscheine

2.1. Die Gutscheine sind für alle Seminare und Veranstaltungen der ÖMA einlösbar.

2.2. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder die Rückbezahlung des Gut-scheinwertes sind ausgeschlossen.

2.3. Sollte ein Seminar oder eine Veranstaltung, welche mittels Gutscheines bezahlt wurde, nicht stattfinden, erhält der Kunde (Inhaber des Gutscheins) einen neuen Gutschein. Die Refundierung von Zahlungen, die mit anderen Zahlungsmitteln getätigt worden sind, ist hievon nicht erfasst.

2.4. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder unbefugter Benutzung des Gutscheins erhält der Kunde keinen Ersatz.

3. Guthaben und Gültigkeit

3.1. Gutscheine erlangen erst nach dem Einlangen des Kaufpreises des Gutscheins bei der ÖMA ihre Gültigkeit.

3.2. Gutscheine sind zur Gänze oder teilweise einlösbar. Bei einer teilweisen Einlösung verbleibt dem Kunden das Restguthaben zur weiteren Verwendung.

3.3. Das aktuelle Restguthaben eines Gutscheins kann bei der ÖMA telefonisch unter 0664 4282578 oder per e-mail an office@oema.at abgefragt werden.

3.4. Das Guthaben des Gutscheins ist innerhalb von fünf Jahren nach dem Kaufdatum des Gutscheins (Gültigkeitsdauer) einlösbar (Beispiel: Wurde der Gutschein am 05.12.2020 gekauft, ist er bis 05.12.2025 einlösbar). Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Gutschein. Das Guthaben auf dem Gutschein erlischt und kann nicht mehr eingelöst werden.

4. Einlösung von Gutscheinen

4.1. Jeder Gutschein enthält einen Zahlencode. Sofern der Kunde ein Seminar oder eine Veranstaltung mittels Gutscheins bezahlen möchte, hat er dies bereits bei der Anmeldung für das Seminar oder die Veranstaltung anzugeben und den Preis des Seminars oder der Veranstaltung durch Eingabe des Zahlencodes (auch teilweise) zu entrichten. Eine nachträgliche Einlösung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

4.2. Die ÖMA behält es sich ausdrücklich vor, die Einlösung von Gutscheinen je-derzeit neu zu regeln. Es wird diese Änderung auf seiner Website bekanntgeben.

5. Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

5.1. Erfüllungsort für Vertragspflichten sowohl für die ÖMA als auch für die Kunden ist 1010 Wien, Schottenring 12.

5.2. Sämtliche Vereinbarungen und Verträge mit der ÖMA unterliegen österreichischem Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

5.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der ÖMA und Kunden, die Unternehmer sind, ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der ÖMA und Kunden, die Konsumenten sind, und die weder ihren Wohnsitz, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, noch in Österreich beschäftigt sind, ist das für 1010 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht. Die ÖMA ist berechtigt, sämtliche Ansprüche gegenüber dem Kunden auch vor dem für dessen Wohnsitz zuständigen Gericht geltend zu machen.