Mitglieder der Österreichischen Medienakademie / Begünstigte
Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen ist gestaffelt in Gebühren für Begünstigte und Nichtbegünstigte. Als Begünstigte gelten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, die den Trägerorganisationen und fördernden Mitgliedern der Österreichischen Medienakademie angehören.
Trägerorganisationen und fördernde Mitglieder der Österreichischen Medienakadmie sind derzeit:
- Medien, die im VÖZ oder im ÖZV organisiert sind und
- Ordentliche Mitglieder der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp.
Als Begünstigte gelten des Weiteren:
- Absolventinnen und Absolventen des Österreichischen Journalisten-Kollegs,
- Redakteurinnen und Redakteure der Landeskorrespondenz in den neun Bundesländern,
- die Austria Presse Agentur und
- Studierende des Universitätslehrgangs Sportjournalismus Salzburg,
- Studierende im Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg mit Schwerpunkt Journalistik,
- der Verlag Athesia.
Alle übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten nicht als Begünstigte.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat der Medienakademie ihre/seine Stellung als Begünstigte/r durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Lohnzettel, Dienstgeberbestätigung, Gewerkschaftsausweis, etc.) nachzuweisen (siehe AGBs Punkt 5).