Bildungskarenz & Bildungsteilzeit
an der Österreichischen Medienakademie
Ab dem 01.04.2025 können keine Anträge auf Weiterbildungsgeld bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) mehr gestellt werden.
Am 7. März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit im Parlament beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, ab 1. Jänner 2026 eine „treffsichere Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz zu erarbeiten.“ (bundeskanzleramt.gv.at)
Bis diese neue Regelung in Kraft tritt, können wir keine Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit an der Österreichischen Medienakademie anbieten.
Wir danken für Ihr Verständnis und informieren Sie gerne via Newsletter, sobald sich an dieser Situation etwas ändert.
Quellen & weiterführende Informationen:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/bildungskarenz-weiterbildung-mit-einkommen/stop-weiterbildungsgeld-bildungsteilzeitgeld-2025
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2025/04/ministerrat-beschliesst-neues-modell-der-weiterbildungszeit.html
