Bisher konnten Journalistinnen und Journalisten das Thema Datenschutz recht entspannt sehen. Das datenschutzrechtliche „Medienprivileg“ des § 9 Abs 1 DSG hat die journalistische Arbeit fast gänzlich aus dem Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regularien ausgenommen. Der Gesetzgeber war hier aber offenbar zu großzügig. Anfang 2023 hat der Verfassungsgerichtshof das „Medienprivileg“ als zu weitgehend als verfassungswidrig aufgehoben. In seiner jetzigen Form tritt es Mitte 2024 außer Kraft. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzgeber wieder ein „Medienprivileg“ einführen wird.