Abschaffung des Medienprivilegs – worauf muss geachtet werden?

Bisher konnten Journalistinnen und Journalisten das Thema Datenschutz recht entspannt sehen. Das datenschutzrechtliche „Medienprivileg“ des § 9 Abs 1 DSG hat die journalistische Arbeit fast gänzlich aus dem Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regularien ausgenommen. Der Gesetzgeber war hier aber offenbar zu großzügig. Anfang 2023 hat der Verfassungsgerichtshof das „Medienprivileg“ als zu weitgehend als verfassungswidrig aufgehoben. In seiner jetzigen Form tritt es Mitte 2024 außer Kraft. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form der Gesetzgeber wieder ein „Medienprivileg“ einführen wird.

 

Referent/in:

Michael Borsky

Datum:
Ort:

Online

Lernen Sie in diesem Seminar:

  • Worauf muss ich bei Datenverarbeitungen im Zuge meiner Recherchen achten?
  • Welche Betroffenenrechte können meinen Recherchen entgegenstehen?
  • Wie gehe ich mit datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen um?
  • Wie erfülle ich meine datenschutzrechtlichen Informationspflichten?
  • Wie wahre ich dennoch das Redaktionsgeheimnis?
  • Kann ich ein Archiv weiterbeitreiben?
  • Muss ich Artikel nun auf Zuruf löschen?
  • Was passiert mit Fotos?
  • Und was hat der Gesetzgeber nun geplant?

Dieses Seminar richtet sich an:

  • Alle Journalistinnen und Journalisten

So läuft das Seminar ab:

  • Das Seminar ist eine Mischung aus Vortrag und Diskussion

Datum

Uhrzeit

9 - 13 Uhr

Ort

Online

Anmeldeschluss

11.6.2024

Teilnahmegebühr

249 €, Begünstigte 199 € (Preise inkl. 10% MwSt.)

Referent/in

Dr. Michael Borsky ist Rechtsanwalt in Wien und schwerpunktmäßig im Medien- und Urheberrecht tätig (www.ruggenthaler.at). Er ist zudem Lektor für Medienrecht an der Universität Wien und der FH Wien, Vortragender an der Österreichischen Medienakademie und Mitglied des Redaktionsbeirats der Fachzeitschrift „Medien und Recht“.

Information

Vorbereitung auf den Workshop:

Notwendiges Equipment:
Computer mit Internetzugang, stabile Internetverbindung sowie für interaktive Teilnahme: funktionierender Audio- und Videokanal (Mikrofon und Webcam o. Ä.).

Förderungen:
Für ÖMA-Kurse können unterschiedliche Förderungen beantragt werden. Hier haben wir für Sie eine Übersicht zusammengestellt.

Für Rückfragen:
Steht Ihnen gerne Nikolaus Koller unter nikolaus.koller@oema.at oder +43-676-5423419 zur Verfügung.